Kirche als Schutzraum
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.
Verantwortung der Kirche
In der Kirche begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben, in evangelischen Kindergärten und Schulen oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens verpflichtet sich durch die Erstellung von Schutzkonzepten und durch koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt.
- Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom 11. Juli 2021
- Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz gegen sexualisierte Gewalt
- Struktur und Zuständigkeiten für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Arbeitshilfen
Bereich
Links
- "Hinschauen - helfen - handeln" Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt
- Kampagne "Kein Raum für Missbrauch"
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Landeskirche informiert über Fälle sexueller Gewalt
- Bericht von Präsident Vollbach auf der Frühjahrstagung 2024